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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Kein Freibetrag nach § 13a ErbStG bei Vorschenkung vor dem 1.1.96

    | Bei einer Vorschenkung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG, die vor dem 1.1.96 erfolgte, ist der zum 1.1.96 eingeführte Freibetrag nach § 13a ErbStG nicht zu gewähren (FG Niedersachsen 18.2.04, 3 K 172/03, Abruf-Nr. 042425). |

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