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  • 18.11.2008 | Betriebsvermögen

    Das Einzelunternehmen im Nachlass

    von RAin, StBin Dr. Carmen Griesel, Düsseldorf

    Der Nachlass des überraschend verstorbenen Erblassers besteht aus einem Einzelunternehmen und einer teilweise privat genutzten Immobilie. Die Witwe wendet sich mit der Bitte an Sie, den Nachlass zügig zu regeln.  

    1. Der Erblasser hat die Witwe als Alleinerbin eingesetzt

    Der Einzelunternehmer E hat seine Ehefrau M zur Alleinerbin eingesetzt. Ein Zugewinnausgleich besteht nicht. Seinen Sohn S bedenkt er nicht. Der Nachlass des E besteht aus dem  

     

    • Einzelunternehmen (Verkehrswert im Todeszeitpunkt 450.000 EUR),
    • einer Immobilie, die seit 15 Jahren zum Teil (60 Prozent) eigengewerblich und zum Teil (40 Prozent) für private Wohnzwecke genutzt wird und insoweit dem Privatvermögen zugeordnet ist.

     

    Daneben hat E zugunsten der M eine Lebensversicherung über 100.000 EUR abgeschlossen. Damit soll die M den Pflichtteilsanspruch des S erfüllen.
    Der Verkehrswert der Immobilie beträgt auf den Stichtag insgesamt 700.000 EUR (100.000 EUR Grund und Boden, 600.000 EUR Gebäude). Der erbschaftsteuerliche Grundbesit­zwert wird mit 500.000 EUR angenommen. M will den Betrieb nicht aktiv fortführen, möchte jedoch die Immobilie behalten. S ist an der Fortführung des Einzelunternehmens interessiert. Die Bilanz des Einzelunternehmens auf den Todestag lautet wie folgt:  

     

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