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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung

    Das Autohaus - eine vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten

    | Einem Betrieb des (daran beteiligten) Erblassers in der Rechtsform der Betriebsaufspaltung drohen erhebliche steuerliche und damit wirtschaftliche Probleme, wenn er im Todesfall von den Rechtsnachfolgern im Wege der Erbauseinandersetzung ungewollt aufgelöst wird. Der Grund dafür liegt oft in mangelhaften Nachfolgeklauseln oder testamentarisch verfügten Teilungsanordnungen, an die sich die Erben halten (zur abweichenden Teilung, Palandt-Edenhofer, 58. Aufl. 1999, § 2048 Rz 4). Ziel der Nachfolgeplanung muss eine rechtzeitige, umfassende und möglichst (steuer-)günstige Regelung für alle Beteiligten sein. Dieser Musterfall geht auf verschiedene Möglichkeiten ein, die Betriebsaufspaltung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation überzuleiten und dabei eine Aufdeckung der stillen Reserven weitgehend zu vermeiden. |

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