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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Anfechtung

    Umgehung naher Angehöriger

    | Zur Frage, ob es sittenwidrig sei, einen Lebenspartners als Erbe einzusetzen, wenn dadurch nahe Angehörige umgangen werden. Es besteht kein Anfechtungsgrund wegen eines Motivirrtums, wenn der Erblasser trotz späterer Kenntnis seines Irrtums seine vom Irrtum beeinflusste testamentarische Verfügung bewusst fortgelten lässt (BayObLG 24.7.01, 1Z BR 20/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011303) |

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