01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Im Erb-und Pflichtteilsrecht kommt es oft zu anwaltlichen Beratungs-und Vertragsleistungen, die rechtssichere Vergütung nicht automatisch garantieren. Die Musterformulierung zeigt eine Gebührenvereinbarung, die eine angemessene Anwaltsvergütung gewährleistet
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Supervermächtnis dient dazu, die erbschaftsteuerlichen Nachteile des sog. Berliner Testaments zu verhindern und damit eine (legale) Steueroptimierung herbeizuführen.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Der Erblasser kann das Zweckvermächtnis nach § 2156 BGB mit dem Bestimmungsrecht nach § 2151 BGB kombinieren.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Zweckvermächtnis bietet durch die Delegation der Bestimmung anderer Personen die Möglichkeit, zukünftige Entwicklungen, die der Erblasser nicht vorhersehen kann, zu berücksichtigen.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Mit dem Zweckvermächtnis, insbesondere auch in der Form des sog. Supervermächtnisses sind dem Erblasser flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Er kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses dessen Zweck bestimmen, er kann es aber auch dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen, die Leistung zu bestimmen.
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22.02.2018 ·
Sonderausgaben · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Bei jedem Todesfall geht es neben der Frage, wer den Verstorbenen beerbt, auch stets um die Frage seiner Bestattung und wer dafür zuständig ist.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Innerhalb der Erbengemeinschaft kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände im Wege der Anordnung eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) und durch Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) gegenständlich zuordnen oder ein Übernahmerecht (OLG München NJW-RR 11, 12) anordnen. Es ist aber oft unklar, ob ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung gewollt war.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Anders als bei der Teilungsanordnung ist der begünstigte Miterbe beim Übernahmerecht nicht verpflichtet, den ihm zugewiesenen Gegenstand zu übernehmen. Er kann diesen gegen Wertausgleich übernehmen. Das Übernahmerecht bedeutet die ¬Zuwendung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben (oder einen Dritten) mit der Bestimmung, dass er das Recht haben soll, diesen ¬Gegenstand zu einem Übernahmepreis aus dem Nachlass zu entnehmen. Dabei kann das Übernahmerecht selbst als ...
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25.01.2018 ·
Checklisten · Downloads · Gestaltungspraxis
Innerhalb der Erbengemeinschaft kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände im Wege der Anordnung eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) und durch Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) gegenständlich zuordnen oder ein Übernahmerecht (OLG München NJW-RR 11, 12) anordnen. Es ist aber oft unklar, ob ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung gewollt war.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Vorausvermächtnis zugunsten eines Miterben kommt oft vor, weil es dem Erblasser ermöglicht, einen der von ihm (oft zu gleichen Teilen) eingesetzten Miterben im Verhältnis zu den anderen dadurch zu bevorzugen, dass er ihm einen Gegenstand zuwendet, dessen Wert sich der Bedachte nicht auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss (Vermögensvorteil), z. B. den Familienschmuck. Der Vermögensvorteil für den Bedachten kann neben der Zuwendung eines Gegenstands aber auch in der Einräumung eines ...
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Vorausvermächtnis zugunsten eines Vorerben ist ein beliebtes Gestaltungsmittel, weil es nach § 2110 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht dem Recht des Nacherben unterfällt.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Nach der Legaldefinition des § 2150 BGB ist „das einem Erben zugewendete Vermächtnis“ ein Vorausvermächtnis. Diese Form des Vermächtnisses ist ein bedeutsames Gestaltungsmittel. Es ermöglicht dem Erblasser, einem (Vor-)Erben einen bestimmten Gegenstand zuzuwenden, ohne dass diesbezüglich eine Anrechnung auf den Erbteil (Wertausgleich) erfolgt.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pflichtteil
Bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses darf der Pflichtteilsberechtigte anwesend sein und darf einen Vertreter oder Beistand hinzuziehen.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Der der Bruchteilsnießbrauch und der Quotennießbrauch kommen in Betracht, wenn der Eigentümer (Erbe und Beschwerter) neben dem Nießbraucher eine quotale Nutzungsbefugnis oder Einkünfte haben soll.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Der Nießbrauch an einem Erbteil ist der Nießbrauch an einem Recht – dem Vermögen – gem. §§ 1066, 1068 ff., 2033 BGB. Es beinhaltet das Verwaltungs- und Stimmrecht der Miterben in Bezug auf ihren Erbteil sowie das Bezugsrecht der auf den Erbteil entfallenden Nutzungen. Voraussetzung für die -Anordnung des Nießbrauchs an einem Erbteil ist demzufolge, dass mehrere Erben vorhanden sind.
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