26.04.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Weitere Regelungen können im Rahmen der Vermächtnislösung ganz allgemein für alle diejenigen Fälle bestimmt werden, in denen langfristig bestimmte Personen durch den Erblasser von der Teilhabe am Nachlass ausgeschlossen werden sollen.
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26.04.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Bei Personenverschiedenheit zwischen Erben und Vermächtnisnehmer kann es im Einzelfall angezeigt sein, ein Universalherausgabevermächtnis anzuordnen, dessen Fälligkeit an bestimmte Bedingungen (§ 2177 BGB) geknüpft werden kann, um z. B. die Anordnung einer für den Vorerben restriktiven Nacherbfolge zu vermeiden oder um bestimmte Personen an der erbrechtlichen Teilhabe am Nachlass auszuschließen.
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26.04.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Sind Beschwerte und Bedachte unterschiedliche Personen, bietet das Universalvermächtnis dem Erblasser zudem die Möglichkeit, dem Erben oder einer dritten Person das Bestimmungsrecht nach § 2151 BGB zuzuweisen und ihm die Entscheidung zu übertragen, wer unter mehreren möglichen Personen der Universalvermächtnisnehmer sein soll.
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26.04.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Universalvermächtnis ist bedeutsam, weil der Erblasser anders als bei der Erbeinsetzung wegen § 2065 Abs. 2 BGB einen Bestimmungsberechtigten i. S. v. § 2151 BGB benennen kann. Anspruchsvoller ist die Verbindung dieser Möglichkeit mit den Möglichkeiten, dieses Vermächtnis als bedingtes Vermächtnis i. S. v. § 2177 BGB zuzuwenden mit dem Zweck, die Nachteile der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft beim Vorerben auszuschalten oder dem Zweck, bestimmte Personen von der Teilhabe am ...
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26.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Das sog. Ankaufsrechtsvermächtnis setzt nicht den Verkauf eines Gegenstands, sondern nur die beabsichtigte Übertragung eines Gegenstands voraus.
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26.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Die Zuwendung eines Vorkaufsrechtsvermächtnisses ermöglicht es dem Erblasser, dem Bedachten das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand zu jenen Bedingungen erwerben zu können, die der Erbe bzw. zunächst Bedachte (Hauptvermächtnisnehmer) in einem Kaufvertrag mit einem Dritten vereinbart hat.
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26.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Ein haftungsträchtiger Dauerbrenner in der Praxis ist das Thema Erbausschlagung. Bereut der Ausschlagende diese, kann er die Ausschlagungserklärung gem. § 1954 BGB anfechten.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Im Erb-und Pflichtteilsrecht kommt es oft zu anwaltlichen Beratungs-und Vertragsleistungen, die rechtssichere Vergütung nicht automatisch garantieren. Die Musterformulierung zeigt eine Gebührenvereinbarung, die eine angemessene Anwaltsvergütung gewährleistet
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Supervermächtnis dient dazu, die erbschaftsteuerlichen Nachteile des sog. Berliner Testaments zu verhindern und damit eine (legale) Steueroptimierung herbeizuführen.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Der Erblasser kann das Zweckvermächtnis nach § 2156 BGB mit dem Bestimmungsrecht nach § 2151 BGB kombinieren.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Zweckvermächtnis bietet durch die Delegation der Bestimmung anderer Personen die Möglichkeit, zukünftige Entwicklungen, die der Erblasser nicht vorhersehen kann, zu berücksichtigen.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Mit dem Zweckvermächtnis, insbesondere auch in der Form des sog. Supervermächtnisses sind dem Erblasser flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Er kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses dessen Zweck bestimmen, er kann es aber auch dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen, die Leistung zu bestimmen.
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22.02.2018 ·
Sonderausgaben · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Bei jedem Todesfall geht es neben der Frage, wer den Verstorbenen beerbt, auch stets um die Frage seiner Bestattung und wer dafür zuständig ist.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Innerhalb der Erbengemeinschaft kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände im Wege der Anordnung eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) und durch Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) gegenständlich zuordnen oder ein Übernahmerecht (OLG München NJW-RR 11, 12) anordnen. Es ist aber oft unklar, ob ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung gewollt war.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Anders als bei der Teilungsanordnung ist der begünstigte Miterbe beim Übernahmerecht nicht verpflichtet, den ihm zugewiesenen Gegenstand zu übernehmen. Er kann diesen gegen Wertausgleich übernehmen. Das Übernahmerecht bedeutet die ¬Zuwendung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben (oder einen Dritten) mit der Bestimmung, dass er das Recht haben soll, diesen ¬Gegenstand zu einem Übernahmepreis aus dem Nachlass zu entnehmen. Dabei kann das Übernahmerecht selbst als ...
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