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  • 253 Downloads in EE Erbrecht effektiv
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    26.05.2017 · Sonderausgaben · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

    Wichtige Testierverbote auf einen Blick

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    27.04.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Erbenfeststellungsklage

    In der Praxis kommt es vor, dass mehrere Verwandte das Erbrecht im Einzelfall für sich reklamieren. Die Erbfolge kann in einem Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht oder im Wege der Klage vor dem Prozessgericht geklärt werden. Beim Prozessgericht wiederum bestehen zwei Möglichkeiten: entweder wird die Frage, wer im Einzelfall Erbe geworden ist, inzident in einer Leistungsklage, z. B. auf Herausgabe des Nachlasses vom Nachlassbesitzer, oder in einer Feststellungsklage geklärt. Das ...  > weiter

    27.04.2017 · Checklisten · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen

    Die Checkliste zeigt wichtige Prüfungspunkte für die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen.  > weiter

    24.03.2017 · Checklisten · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Anspruch nach § 2287 BGB Abs. 1 BGB

    In der Praxis kommt es öfter vor, dass der Erblasser, der durch einen Erbvertrag den Erben bestimmt hat, sich mit diesem überwirft. Wenn er sich im Erbvertrag keinen Rücktritt vorbehalten hat, wird er geneigt sein, sein Vermögen zu Lebzeiten zu mindern, damit nur noch der Rest im Todesfall an den Erben fällt. Ein Mittel der Vermögensminderung ist die Schenkung von Gegenständen oder Grundstücken an Dritte. Die Checkliste enthält Prüfpunkte, ob ein Anspruch des Vertragserben nach § ...  > weiter

    24.03.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Klage auf Herausgabe des Geschenks nach § 2287 BGB

    Hat der Erblasser, der durch Erbvertrag den Erben bestimmt hat, sich mit diesem überworfen, wird er geneigt sein, sein Vermögen zu Lebzeiten zu mindern, falls er sich im Erbvertrag keinen Rücktritt vorbehalten hat. Ein Mittel der Vermögensminderung ist die Schenkung von Gegenständen oder Grundstücken an Dritte. Die Musterformulierung enthält den Klageantrag des Erben gegen Beschenkten nach § 2287 BGB auf Herausgabe des Geschenks.  > weiter

    21.12.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Beschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO

    Weigern sich Notare, für einen Mandanten ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen, können Sie sie auf Ihre Amtspflicht nach § 15 Abs. 1 BnotO hinweisen. Bleibt dies fruchtlos, können Sie eine Beschwerde nach § 15 Abs. 2 BnotO erheben.  > weiter

    19.12.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge

    Vollmacht: Abbruch medizinischer Maßnahmen

    Der BGH hat strenge Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht im medizinischen Bereich gestellt. Das Muster zeigt, wie Sie formulieren müssen, wenn der Bevollmächtigte über lebensverlängernde medizinische Maßnahmen entscheiden dürfen soll.  > weiter

    19.12.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge

    Patientenverfügung

    Der BGH stellt auch bei der Patientenverfügung strenge Anforderungen. Das Muster zeigt, wie Sie formulieren müssen, um eine wirksame Patientenverfügung zu erstellen.  > weiter

    07.11.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge

    Betreuungsverfügung

    Die Betreuungsverfügung beinhaltet im Wesentlichen den Vorschlag des Betroffenen, gerichtet an das Betreuungsgericht, eine bestimmte, namentlich benannte Person zum Betreuer zu bestellen, wenn der Betroffene betreuungsbedürftig wird. Das Betreuungsgericht muss dem Vorschlag entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB. Der Verfügende kann in der Verfügung auch Wünsche äußern, wie die Betreu¬ung ausgestaltet werden soll, § 1901 Abs. 2 S.  > weiter

    07.11.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge

    Vorsorgevollmacht

    Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), in bestimmten Situationen alle oder bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen §§ 164 ff. BGB. Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber im Willen, d. h., er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Das Verhältnis zwischen Voll¬machtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) bestimmt sich nach §§ 662 ff. BGB. Es wird unterschieden zwischen ...  > weiter

    07.11.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge

    Patientenverfügung

    Mit der Patientenverfügung äußert der Verfügende seinen Willen, ob er medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, wenn er seine Wünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung ist in § 1901a Abs. 1 S. 1 BGB legal definiert. Sie wendet sich, anders als die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, direkt an den behandelnden Arzt und das Pflegepersonal. Sie ist aber auch für den Fall zu berücksichtigen, dass ein ...  > weiter

    27.10.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Antrag auf Stundung beim Nachlassgericht

    Die Erbrechtsreform, die am 1.1.10 in Kraft getreten ist, hat die Stundung von Pflichtteilsansprüchen neugestaltet und dadurch „maßvoll“ erleichtert (vgl. BT-Drucksache 16/8954, 21). Der Erbe kann das Stundungsverlangen beim Nachlassgericht geltend machen, der verklagte Erbe kann von der Stundungsmöglichkeit im anhängigen Zivilprozess Gebrauch machen.  > weiter

    27.10.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Antrag auf Stundung beim Prozessgericht

    Die Erbrechtsreform, die am 1.1.10 in Kraft getreten ist, hat die Stundung von Pflichtteilsansprüchen neugestaltet und dadurch „maßvoll“ erleichtert (vgl. BT-Drucksache 16/8954, 21). Der Erbe kann das Stundungsverlangen beim Nachlassgericht geltend machen, der verklagte Erbe kann von der Stundungsmöglichkeit im anhängigen Zivilprozess Gebrauch machen.  > weiter

    26.09.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

    Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

    Möchte ein potenzieller Stifter sein Vermögen zu Lebzeiten für andere Zwecke nutzen oder unmittelbar selbst verwalten, besteht die Möglichkeit, die Stiftung zu Lebzeiten vorzubereiten, sie aber erst nach dem Tod zu errichten. Die Musterformulierung mit Erläuterungen zeigt ein Beispiel, wie man eine rechtsfähige Stiftung mittels Testament errichten kann. Der Sachverhalt im Einzelfall bestimmt den Inhalt der letztwilligen Verfügung.  > weiter

    26.08.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    So setzen Sie den Bestattungswillen um

    Oft enthält die letztwillige Verfügung oder eine Vorsorgevollmacht Angaben zum Bestattungswunsch des Erblassers. Das Testament ist aber vergleichsweise unsicher, weil nicht konkret vorhersehbar ist, ob es rechtzeitig vor der Bestattung eröffnet wird. Oft bestimmen die Verwaltungen die Bestattungstermine einvernehmlich mit den Angehörigen. Daneben findet sich in Satzungen oder sonstigen gemeindlichen Vorschriften die Regelung, dass die Bestattung unverzüglich nach dem Erbfall durchzuführen ...  > weiter