25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Vorausvermächtnis zugunsten eines Vorerben ist ein beliebtes Gestaltungsmittel, weil es nach § 2110 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht dem Recht des Nacherben unterfällt.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Nach der Legaldefinition des § 2150 BGB ist „das einem Erben zugewendete Vermächtnis“ ein Vorausvermächtnis. Diese Form des Vermächtnisses ist ein bedeutsames Gestaltungsmittel. Es ermöglicht dem Erblasser, einem (Vor-)Erben einen bestimmten Gegenstand zuzuwenden, ohne dass diesbezüglich eine Anrechnung auf den Erbteil (Wertausgleich) erfolgt.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pflichtteil
Bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses darf der Pflichtteilsberechtigte anwesend sein und darf einen Vertreter oder Beistand hinzuziehen.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Der der Bruchteilsnießbrauch und der Quotennießbrauch kommen in Betracht, wenn der Eigentümer (Erbe und Beschwerter) neben dem Nießbraucher eine quotale Nutzungsbefugnis oder Einkünfte haben soll.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Der Nießbrauch an einem Erbteil ist der Nießbrauch an einem Recht – dem Vermögen – gem. §§ 1066, 1068 ff., 2033 BGB. Es beinhaltet das Verwaltungs- und Stimmrecht der Miterben in Bezug auf ihren Erbteil sowie das Bezugsrecht der auf den Erbteil entfallenden Nutzungen. Voraussetzung für die -Anordnung des Nießbrauchs an einem Erbteil ist demzufolge, dass mehrere Erben vorhanden sind.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Beim Nießbrauch am Nachlass ist der Nießbrauch an jedem einzelnen Gegenstand zu bestellen (§ 1085 BGB), wobei die Bestellung nach Art des Nachlassgegenstands nach den Vorschriften über die Nießbrauchsbestellung an Sachen oder Rechten durch formlose Einigung erfolgt. Bei Grundstücken muss nach § 873 BGB eine Grundbucheintragung erfolgen.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Der Ertragsnießbrauch ist eine Möglichkeit insbesondere zur Versorgung des Ehegatten.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Inhalt dieses Nießbrauchs sind die Vermögensrechte am GmbH-Anteil. Dem Gesellschafter stehen die Herrschafts- und Mitverwaltungsrechte zu. Die Bestellung erfolgt in der Form des § 15 GmbHG.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Der Grundstücksnießbrauch gibt dem Nießbraucher das Recht, sämtliche Nutzungen des belasteten Grundstücks zu ziehen, § 1030 BGB.
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28.11.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Der Erblasser kann ein Vermächtnis in der Art anordnen, dass der Vermächtnisnehmer von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen erhalten soll. Die Musterformulierung zeigt, wie der Erblasser das so genannte Wahlvermächtnis gestalten kann.
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25.10.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Vermögenswerts gegen den ¬Beschwerten. Die Musterformulierung zeigt, wie der Begünstigte an das Geld kommt.
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26.09.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Geldvermächtnis ist in der Praxis beliebt. Es kann aber u. a. unwirksam sein, wenn die bestimmte Geldsumme in einer wesentlich abweichenden Relation zum Restnachlass im Zeitpunkt der letztwilligen Verfügung steht. Das Muster zeigt, wie Sie der Unwirksamkeit vorbeugen können, in dem einzelfallbezogene Regelungen bei der Anordnung des Vermächtnisses getroffen werden. Als Gestaltungselement kommt eine Anpassung an den tatsächlichen Nachlasswert in Betracht.
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26.09.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Geldvermächtnis ist in der Praxis sehr bedeutsam. Es kann aber u. a. unwirksam sein, wenn die bestimmte Geldsumme im Nachlass nicht vorhanden ist Das Muster zeigt, wie Sie der Unwirksamkeit vorbeugen können, in dem einzelfallbezogene Regelungen bei der Anordnung des Vermächtnisses getroffen werden. Als Gestaltungselement kommt z. B. eine Wertsicherungsklausel in Betracht.
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26.09.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pflichtteil
Ehegatten können in der gegenseitigen Verfügung von Todes wegen ihr Selbstanfechtungsrecht nach § 2079 BGB ausschließen (Tanck/Krug, Anwaltformulare Testamente, 5. Aufl., § 19 Rn. 70). Dieser sog. Vorausverzicht auf das Anfechtungsrecht gilt auch gegenüber einem anfechtungsberechtigten Dritten.
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28.08.2017 ·
Checklisten · Downloads · Gestaltungspraxis
Als „Vermächtnis“ bezeichnet man den zugewandten Vorteil selbst und auch die Anordnung des Erblassers, die die (einzelne) Zuwendung enthält. Die Checkliste zeigt, was der Erblasser bei der Anordnung beachten muss.
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