29.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
§ 1 Abs. 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) definiert die Gründe für die Befristung von Weiterbildungsverträgen. Ein solcher Grund liegt u. a. dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis der zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt dient. Das Arbeitsverhältnis muss von der Weiterbildung geprägt sein. Was das für die Vertragsgestaltung bedeutet, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ...
28.09.2017 · Fachbeitrag ·
Medizinethik
Wenn ein Patient nur unter dauerhaften schweren Einschränkungen seiner Lebensqualität am Leben erhalten werden kann, kann es sinnvoll sein, die Intensivbehandlung zu begrenzen. Die Deutsche Interdisziplinäre ...
26.09.2017 · Fachbeitrag ·
Schweigepflicht
Nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) machen Sie sich als Arzt (und Berufsgeheimnisträger) strafbar, wenn Sie geschützte Informationen weitergeben, die Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit erlangen. Vor diesem ...
25.09.2017 · Nachricht · Leserservice
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22.09.2017 · Fachbeitrag ·
Medizin trifft Ökonomie
Klinikärzte sehen sich zunehmend gezwungen, wirtschaftliche Aspekte in ihre Entscheidungen bei der Patientenbehandlung einzubeziehen. Wie jedes andere Unternehmen müssen Krankenhäuser mit den ihnen zur Verfügung ...
21.09.2017 · Fachbeitrag ·
Krankenhaus-Entlassmanagement
Krankenhäuser sind seit dem 01.10.2017 verpflichtet, jedem Patienten ein Entlassmanagement zur lückenlosen Anschlussversorgung anzubieten. Aber wie sieht das praktisch aus? Und was sollen und dürfen Chefärzte? Der ...
21.09.2017 · Fachbeitrag ·
Patientenrechte
Medizinische Zwangsbehandlungen müssen von Ärzten angeordnet werden. Gesetzliche Regelungen, die eine solche ärztliche Anordnung nicht ausdrücklich vorsehen, verstoßen gegen das Grundgesetz (GG). Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für § 23 Abs. 2 S. 2 Psychischkrankengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PsychKG M-V) festgestellt (Beschluss vom 19.07.2017, Az. 2 BvR 2003/14). Die betreffende Vorschrift ist zum 30.06.2016 geändert worden.