04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Bei muskulosketalen Ultraschalluntersuchungen findet man häufig Unterteilungen einer das Gelenk umgebenden Muskelgruppe in verschiedene Muskelgruppen - zum Beispiel der Rotatorenmanschette in die dorsale intrinsiche Muskelgruppe, die extrinsische Innenrotatorengruppe und die ventrale Gruppe. Statt nur einmal die Nr. 410 GOÄ abzurechnen, wird einmal die Nr. 410 und zweimal - auch dreimal mit der ventralen Ellenbeugergruppe - die Nr. 420 GOÄ abgerechnet.
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Liquidationsrecht, Teil 1
Ausländische Privatpatienten zu behandeln, kann für den Chefarzt durchaus lukrativ sein - insbesondere in Zeiten, in denen es vielen Krankenhäusern schlecht geht. Allerdings gibt es hier zahlreiche Probleme zu beachten. In der zweiteiligen Serie zum Thema „Honorare bei ausländischen Patienten durchsetzen“ erfahren Sie die wichtigsten Regeln, damit die Honorarabrechnung und -durchsetzung schnell und ohne Überraschungen erfolgt. In Teil 1 geht es um die Honorare bei Leistungen von ...
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Bei den Ultraschalluntersuchungen ist die Berechnung der Nrn. 401 bis 418 GOÄ und der Nrn. 422 bis 424 GOÄ nur einmal je Sitzung erlaubt. Die Nr. 420 GOÄ ist maximal dreimal je Sitzung berechnungsfähig - auch wenn viel mehr Organe untersucht wurden.
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Qualitätssicherungsprogramme
In unserem deutschen sektoral getrennten Gesundheitssystem haben sich in der Vergangenheit auch die Qualitätssicherungsprogramme fast immer an die Sektorengrenzen gehalten. Nur wenige Projekte haben versucht, alle Leistungserbringer einzubeziehen. Dies soll sich nach dem Willen der Politik in den kommenden Jahren ändern. Wohin die Reise bei der Qualitätssicherung QS gehen wird und was Chefärzte hierzu wissen sollten, erfahren Sie im Beitrag.
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Gebietsgrenzen in der neuen Weiterbildungsordnung, Teil 2
In Teil 1 der Serie zum Thema „Gebietsgrenzen in der neuen Weiterbildung“ wurde am Beispiel der Gefäßchirurgie eine wesentliche Änderung der Weiterbildungsordnung erläutert: die Zusammenführung der Gebietsdefinitionen der Chirurgie also: Gefäß-, Herz-, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische und ästhetische Chirurgie, Thorax- und Viszeralchirurgie in einer „Globaldefinition“ des Gesamtgebietes Chirurgie. Innerhalb dieses Gesamtgebietes gibt es nun keine ...
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Vertragsarztrecht
Kann ein Medizinisches Versorgungszentrum MVZ auch belegärztlich tätig sein? Das Sozialgericht SG Marburg bejahte diese Frage in seinem Urteil. Diese Entscheidung hat bei den niedergelassenen und belegärztlich tätigen Kollegen für Aufsehen gesorgt.
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Das Oberlandesgericht OLG Naumburg hatte sich vor einigen Monaten mit einem Fall zu befassen, in dem die Arbeitsteilung zwischen Ärzten verschiedener Fachdisziplinen streitig war. Auch für Chefärzte ist dieses Urteil richtungsweisend.
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Finanzen privat
Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Im Hinblick auf diese Besteuerung gilt: Wollen Sie in den nächsten Monaten investieren, sollten Sie dies unbedingt noch im Jahr 2008 tun. Wieso das so ist und welche einzelnen Empfehlungen unser Experte Ihnen noch mitgeben kann, erfahren Sie im nachstehenden Online-Beitrag.
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Verstößt ein Krankenhausarzt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann der Krankenhausträger als Arbeitgeber dieses Fehlverhalten abmahnen. Beim Erhalt einer Abmahnung ist daher mit Blick auf die Gefahr einer Kündigung Vorsicht geboten. Aber: Der Krankenhausarzt steht einer Abmahnung nicht schutzlos gegenüber. Der Beitrag geht anhand einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auf typische Fragen zur Abmahnung ein. Abschließend werden Praxishinweise ...
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04.11.2008 · Fachbeitrag aus CB · Versicherungsrecht
Chefärzte finden nicht selten in ihrem Arbeitsvertrag eine Vereinbarung, in der sie von Regressforderungen des Arbeitgebers bei einfacher Fahrlässigkeit freigestellt werden. Was zunächst nach einem sicheren Schutz aussieht, kann jedoch im Ernstfall Probleme bereiten. Prüfen Sie daher, inwieweit Sie eine Absicherung für weitergehende Schäden abschließen sollten.
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