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  • 04.11.2008 | Qualitätssicherungsprogramme

    Sektorübergreifende Qualitätssicherung: Was der Chefarzt hierüber wissen sollte

    In unserem deutschen sektoral getrennten Gesundheitssystem haben sich in der Vergangenheit auch die Qualitätssicherungsprogramme fast immer an die Sektorengrenzen gehalten. Nur wenige Projekte – wie zum Beispiel das QUIK-Programm in der Kardiologie (www.dgk.org/ikkf/details.aspx?id=11) – haben versucht, alle Leistungserbringer einzubeziehen. Dies soll sich nach dem Willen der Politik in den kommenden Jahren ändern. Wohin die Reise bei der Qualitätssicherung (QS) gehen wird und was Chefärzte hierzu wissen sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.  

    Was soll sich ändern?

    Zukünftig sollen alle Qualitätssicherungsmaßnahmen – die auf den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs beruhen – sektorübergreifend angelegt werden, sofern dies möglich ist. Prinzipiell existieren zwei unterschiedliche Ansätze für die sektorübergreifende QS, die in Zukunft auch gleichzeitig zum Einsatz kommen werden:  

     

    • die „sektorgleiche“ Qualitätssicherung und
    • die „longitudinale sektorübergreifende“ Qualitätssicherung.

    Die sektorgleiche Qualitätssicherung

    Die einfachste Vorgehensweise besteht in der sektorgleichen QS. Hier werden für Behandlungen – die in Kliniken und im Vertragsarztbereich durchgeführt werden – die gleichen Daten erhoben und beurteilt. So ist theoretisch sowohl die Beurteilung der Behandlungsqualität des einzelnen Leistungserbringers, als auch die der einzelnen Sektoren möglich.  

     

    Die Anforderungen

    Dringend erforderlich ist bei diesem Vorgehen eine ausgereifte Methodik zur Risikoadjustierung. Es existieren viele Leistungsbereiche, in denen heute alle Routinebehandlungen ambulant erfolgen und nur noch Patienten mit besonderen Risiken stationär behandelt werden. Hier würde ein direkter nicht-adjustierter Vergleich vollkommen unrealistische Ergebnisse bringen.