02.05.2016 · Fachbeitrag aus CB · Berufsrecht
Ein Arzt muss im Blick haben, welche Maßnahmen er zu dokumentieren hat – und dann auch tätig werden. Das gilt selbst dann, wenn die Klinik wegen organisatorischer Mängel kaum Vorkehrungen trifft, damit ihre Ärzte ordnungsgemäß dokumentieren können. Das schrieb das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Urteil vom 25. November 2015 einem Arzt ins Stammbuch, der sich nach seiner Kündigung weigerte, mehrere OP-Dokumentationen nachzuholen (Az. 6t A 2679/13.T, Abruf-Nr. 146693 ).
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02.05.2016 · Fachbeitrag aus CB · Arbeitsrecht
Ein Arzt in Weiterbildung hat nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch darauf, dass sein Arbeitsendzeugnis im Sinne von § 109 Gewerbeordnung (GewO) von seinem Chefarzt unterzeichnet wird. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen mit Urteil vom 6. Februar 2015 (Az. 3 Sa 266/14, Abruf-Nr. 185470 ).
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02.05.2016 · Fachbeitrag aus CB · Chefarzt-Vergütung
Es ist kein Zufall, dass die aktuelle 10. Auflage 2015 der „Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Gegensatz zu den Vorauflagen keinen Entwurf einer Zielvereinbarung enthält. Zielvereinbarungen sind spätestens mit den Transplantationsfällen in Verruf gekommen und stehen unter dem Generalverdacht, für Mengenausweitung und andere Fehlanreize verantwortlich zu sein. Teil 2 dieser Beitragsserie beleuchtet, welchen Vorgaben ...
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02.05.2016 · Fachbeitrag aus CB · Management/Haftung
Klinik-Skandale schlagen hohe Wellen. Sofort wird gefragt: Muss die Klinikleitung oder der Chefarzt für den Schaden geradestehen? Hätte der Skandal verhindert werden können? Hier setzt das Compliance Management System (CMS) des Krankenhauses an. Chefärzte sollten sich hiermit vertraut machen, um nicht haften zu müssen.
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02.05.2016 · Fachbeitrag aus CB · Der praktische Fall
Der Arzt ist kein Handwerker! Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen sich hieraus ergeben, zeigen die beiden folgenden „praktischen Fälle“. Die Lösungen hat für unsere Leser Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Rainer Hellweg aus Hannover erstellt.
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02.05.2016 · Fachbeitrag aus CB · Radiologie
Die Mehrfachberechnung der Nr. 5377 GOÄ (CT-Zuschlag computergesteuerte Analyse einschließlich 3-D-Rekonstruktion) wird von einigen privaten Krankenversicherungen nach wie vor abgelehnt. Diese berufen sich auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlags (den „Brück“), der ohne nähere Begründung schreibt: „Je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.“ Der CB hatte dazu bereits in Ausgabe 08/2013 Stellung genommen (S. 20). Gibt es inzwischen neue Argumente gegen die Mehrfachberechnung ...
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02.05.2016 · Fachbeitrag aus CB · Anästhesie
Mancherorts wird der „Tipp“ gegeben, eine bei intravenöser Narkose erfolgende Sauerstoffgabe über eine Maske rechtfertige, dass anstelle von Nr. 452 GOÄ die Nr. 460 GOÄ abgerechnet werden könne. Das jedoch ist nicht haltbar.
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19.04.2016 · Fachbeitrag aus CB · Vertragsarztrecht
Das Sozialgericht (SG) Berlin hat entschieden: Eine nach altem Weiterbildungsrecht eingerichtete chirurgische Arztstelle im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) darf nur dann mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nach neuem Weiterbildungsrecht nachbesetzt werden, wenn der Vorgänger über die Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie verfügte (Urteil vom 6.5.2015, Az. S 79 KA 258/13, Abruf-Nr. 144991 , nicht rechtskräftig).
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18.04.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Der ärztliche Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) trägt die Gesamtverantwortung für die von den angestellten Ärzten erbrachten Leistungen; die Wirksamkeit der Honorarabrechnung ist davon abhängig, dass sie von ihm unterzeichnet wird (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.2.2016, Az. L 11 KA 58/15 B ER).
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11.04.2016 · Fachbeitrag aus CB · Vergütungsrecht
Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte, die Leistungen des Speziallabors (M III und M IV GOÄ) abgerechnet haben, erhalten seit Anfang 2016 von einer bundesweit agierenden privaten Krankenversicherung ein Schreiben mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme, ob sie die Abrechnungsvoraussetzungen erfüllen. Das Schreiben enthält eine Frist. Falls keine Stellungnahme erfolgt, kündigt die Versicherung Rückforderungsansprüche an. Wie sollen betroffene Ärzte darauf reagieren?
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