Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Nachbesetzung einer chirurgischen Stelle mit Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

    von Dr. Dr. Simon Alexander Lück, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Busse & Miessen Rechtsanwälte, Berlin, www.busse-miessen.de

    | Das Sozialgericht (SG) Berlin hat entschieden: Eine nach altem Weiterbildungsrecht eingerichtete chirurgische Arztstelle im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) darf nur dann mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nach neuem Weiterbildungsrecht nachbesetzt werden, wenn der Vorgänger über die Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie verfügte ( Urteil vom 6.5.2015, Az. S 79 KA 258/13, Abruf-Nr. 144991 , nicht rechtskräftig). |

     

    Der Fall

    Ein Berliner MVZ, das unter anderem Fachärzte der Fachgruppen Chirurgie und Orthopädie beschäftigt, wollte die Stelle eines ausscheidenden angestellten Facharztes für Chirurgie (nach altem Weiterbildungsrecht) mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (nach neuem Weiterbildungsrecht) nachbesetzen. Der ausscheidende Arzt war ausschließlich unfallchirurgisch tätig, führte jedoch nicht die nach altem Weiterbildungsrecht noch vorgesehene chirurgische Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie.

     

    Für beide Fachgruppen ist der Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt. Der Zulassungsausschuss genehmigte die Nachbesetzung - allerdings mit der Einschränkung, dass der Nachfolger nur unfallchirurgisch tätig werden dürfe. Nach erfolglosem Widerspruch klagte das MVZ.