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  • · Fachbeitrag · Steuerberatergebührenverordnung

    Abrechnung nach alter StBGebV oder nach neuer StBVV?

    | Am 19.12.12 ist die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Darin enthalten ist auch die neue Vergütungsverordnung für Steuerberater. Diese ist am 20.12.12 in Kraft getreten. Nunmehr stellt sich die Frage, ab wann die neue Vergütungsverordnung Anwendung findet. |

     

    Die Steuerberaterkammer Düsseldorf empfiehlt bei der Abrechnung wie folgt zu differenzieren: Die Buchführung für die Monate bis einschließlich Dezember 2012 ist nach der alten StBGebV, für die Monate ab Januar 2013 nach der neuen StBVV abzurechnen. Jahresabschluss und Steuererklärungen 2012 sollten nach der neuen StBVV, Jahresabschluss und Steuererklärung 2011 - jedenfalls im Dauermandat - eher nach alter StBGebV abzurechnen sein.

     

    Bei Dauermandaten könnte eine Umstellung für Verärgerung sorgen. Der Mandant sollte im Vorfeld über die Änderungen unterrichtet werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Ein Muster-Mandantenbrief ist für Abonnenten kostenfrei unter der Abruf-Nr. 130531 auf der Homepage bbp.iww.de abrufbar.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 50 | ID 38303570

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