Wer weniger als 250 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR hat, fällt in der Europäischen Union (EU) derzeit in die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die KMU-Definition erfasst aktuell bereits 99,8 % aller Firmen im europäischen Raum und dennoch ist sie der Industrie zu eng gefasst. Sie soll erweitert werden, damit weiterhin das Gros der Unternehmen des Mittelstands von ihr erfasst werden und damit sowohl von bürokratischen Lasten ...
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu ...
Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend ...
Vor dem Hintergrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus wird es für Pensionsfonds, ebenso wie für die gesamte Versicherungswirtschaft, nicht einfacher, adäquate Verzinsungen zu erwirtschaften. Die liberalen Anlagevorschriften des Pensionsfonds können daher schnell in Form von Nachschussverpflichtungen zum Bumerang für auslagernde Unternehmen werden. Mit welchen Maßnahmen in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung hierauf reagiert werden kann, zeigt der folgende Beitrag.
Liebe Leserin, lieber Leser, die Digitalisierung ist in vollem Gange und birgt für Ihren Berufsstand viele Chancen, aber auch einige Risiken. Die BStBK wirbt seit Jahren dafür, das Dienstleistungsfeld der ...
Es ist wichtig, dass die Unternehmen noch vor dem Brexit tätig werden. Die Bundesregierung hat deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Firmen nach britischem Recht die Niederlassungsfreiheit in Deutschland auch ...
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
In einem Verfahren des OLG Düsseldorf (20.7.18, 4 U 93/16, Abruf-Nr. 204629 ; OLG Düsseldorf, PM 18/18 vom 20.7.18) ging es kürzlich um den Umfang des Versicherungsschutzes einer sogenannten D&O-Versicherung, wenn der Geschäftsführer einer GmbH für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft in die Haftung genommen wird (§ 64 GmbHG). Für die Geschäftsführerin im Streitfall war der Ausgang des Verfahrens sehr ernüchternd.