Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte 2016 liegen vor. Beispielsweise soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 1.350 EUR auf 56.250 EUR steigen.
Ein professioneller Internetauftritt ist für Unternehmen eine wichtige Visitenkarte. Dabei kann der Umfang einer eigenen Homepage sehr unterschiedlich ausfallen, ebenso wie die Kosten für die Erstellung, Pflege und ...
Geschäfte in ausländischer Währung gehören heutzutage nicht nur bei den Global Playern zur Tagesordnung. Aus Bilanzierungssicht ist bei Fremdwährungsgeschäften zu beachten, dass die notwendige Währungsumrechnung ...
Wurden Im vorherigen Beitrag zum Sonderthema „Die neuen GoBD in der Praxis“ die grundsätzlichen Fragen zur Verfahrensdokumentation erörtert, geht es nun darum, wie sich eine Verfahrensdokumentation pragmatisch anpacken lässt. Der Leitgedanke ist dabei: Verfahrensdokumentation ist Qualitätsmanagement für das Unternehmen . Das Unternehmen dokumentiert etwas für sich und nicht für das Finanzamt. Was dabei herauskommt, wird dann auch das Finanzamt ziemlich zufriedenstellen.
Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs.
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in einer Verfügung festgelegt, dass Immobilieneigentümer wegen nahe stehender Windkraftanlagen einen Abschlag vom Einheitswert vornehmen dürfen. Das hat die Senkung der Grundsteuer zur ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Sind Aufwendungen, die zur Erlangung der Betriebsbereitschaft aufgewandt werden und somit begrifflich Anschaffungskosten i.S. des § 255 HGB darstellen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1
Nr. 1a EStG auszuklammern? Das FG München (3.2.15, 11 K 1886/12, Abruf-Nr. 144659 ) meint nein; endgültig entscheiden muss nun aber der BFH (Rev. unter IX R 15/15).