Der BFH (16.12.16, X B 41/16, Abruf-Nr. 191465 ) hat klargestellt, dass die
Anfertigung eines „Zählprotokolls“, also einer Aufstellung über die Stückzahl der in der Kasse am Tagesende vorhandenen und dem Kassenbericht zugrunde gelegten Geldscheine und -münzen, auch weiterhin für eine ordnungs-
gemäße Kassenbuchführung nicht erforderlich ist. Der Kassenbericht ist bei offener Ladenkasse weiterhin ausreichend. Soweit der Beschluss des BFH.
In der Praxis ist dem Mandanten jedoch – ohne dass dies ...
Nach neuer Auffassung des IDW (siehe IDW Life 1/17, 120) müssen die Vorjahreswerte bei der erstmaligen Anwendung der Neudefinition der Umsatzerlöse durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG, BGBl I 15, ...
Ein Kommanditist muss eine Forderung gegen seine Gesellschaft dann in seinem Sonderbetriebsvermögen ansetzen, wenn für die gegenüberstehende Verbindlichkeit der Gesellschaft kein qualifizierter Rangrücktritt ...
Die Besteuerung von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von
Betriebsveranstaltungen wurde mit Wirkung ab 2015 neu geregelt. Mit den lohn- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat sich die Verwaltung bereits Ende 2015 befasst (BMF 14.10.15, IV C 5 - S 2332/15/10001). Doch wie sieht es mit dem Betriebsausgabenabzug aus? Nach einer aktuellen Verfügung der OFD NRW (21.9.16, Kurzinfo ESt 20/2016, Abruf-Nr. 189178 ) ist zu unterscheiden, ob es sich um eine betriebliche oder geschäftliche Veranstaltung handelt.
Der Bundesrat möchte „Gewerbesteuer-Oasen“ entgegenwirken. In einer am 16.12.16 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über ...
Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) müssen Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig und richtig verzeichnet werden. Im bargeldintensiven Bereich ist dafür die Führung von Aufzeichnungen ähnlich einem ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Bei Einbringungsfällen bestand zuletzt Unsicherheit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Buchwertfortführung gestellt werden muss. Der BFH (15.6.16, I R 69/15, Abruf-Nr. 189531 ) hat nun für Klarheit gesorgt und entschieden, dass der Antrag nur bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim FA gestellt werden kann.