Anhand der Ausführungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu den „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ (Schreiben vom 9.8.22; 3. Update, August 2022) wurden wesentliche Bilanzierungshinweise für den handelsrechtlichen Jahresabschluss dargestellt (vgl. BBP 22, 255). Dieser Beitrag befasst sich nun mit der Bedrohung von Geschäftsmodellen durch den Ukraine-Krieg und die sich daraus ergebenden Folgen für die Rechnungslegung.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich mit Schreiben vom 9.8.22 (Stand: 3. Update, August 2022) umfassend zu den „Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ geäußert.
Im ersten Teil des Beitrags (BBP 22, 181) wurde anhand eines Musterfalls (kleiner Dachdeckerbetrieb wird wegen § 141 AO originär buchführungspflichtig) insbesondere dargestellt, wie eine Inventurordnung aussehen ...
Die Mehrheitsbeteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH der Kommanditgesellschaft führt dann nicht zu Sonder-BV II, wenn die Komplementär-GmbH neben der Geschäftsbeziehung zur KG einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (BFH 21.12.21, IV R 15/19, Abruf-Nr. 227820 ).
Die erstmalige Organisation und Durchführung einer Inventur stellt für viele Unternehmen eine echte Herausforderung dar. Der Musterfall zeigt, wie der Inventurablauf und die erforderlichen Tätigkeiten sinnvoll ...
Das niedersächsische Landesamt für Steuern weist in einer aktuellen Verfügung auf eine auf Bund-Länder-Ebene abgestimmte Vorgehensweise bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsumfangs beim ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Am 11.12.21 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ im BGBl I (S. 5162) verkündet. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere „Alte und Kranke“ vor einer Ansteckung durch Arbeitnehmer oder Dienstleister geschützt werden, die in ihrem unmittelbaren Umfeld tätig sind. Der Gesetzgeber hat dazu ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte geregelt. Für Arbeitgeber und Dienstleister stellt sich ...