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  • · Fachbeitrag · Mittelstandsförderung

    Exportkreditgarantien des Bundes stehen hoch im Kurs

    | Im Jahr 2013 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien in Höhe von 27,9 Milliarden EUR übernommen (BMWI, Mitteilung vom 24.1.14). Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen - rund 70 % der Begünstigten - nutzen diese Möglichkeit, ihre Exporte gegen politische und wirtschaftliche Risiken im Ausland abzusichern. |

     

    Der Staat springt mit einer Exportkreditgarantie insbesondere dann ein, wenn deutsche Firmen ihre Forderungen gegenüber ausländischen Kunden nicht über den privaten Finanzmarkt versichern können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Produktion und Zahlungseingang mit großem zeitlichen Abstand erfolgen, die Auftragsvolumina besonders groß sind oder in Länder mit hohem spezifischen Risiko exportiert wird.

     

    PRAXISHINWEIS | Exportkreditgarantien können deutschen Exporteuren und deutschen Kreditinstituten gewährt werden, die deutsche Exporte finanzieren. Die staatliche Förderung in Form einer Ausfuhrgarantie oder einer Ausfuhrbürgschaft gibt es nur bei Exporten in Märkte mit erhöhten Risiken. Die Anträge auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie bearbeiten die Euler Hermes AG und die PricewaterhousCoppers AG (www.agaportal.de). Über die Indeckungnahme entscheidet abschließend ein Interministerieller Ausschuss unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 60 | ID 42541811

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