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  • 18.02.2010 | Auslandsaktivitäten

    Fördermittel für den Gang ins Ausland

    von Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg

    Globalisierung lautet das Stichwort unserer Zeit. Durch die zunehmende Verflechtung wirtschaftlicher Aktivitäten sehen sich viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Was aber kaum bekannt ist: Auch der Gang ins Ausland kann über Fördermittel abgefedert werden. Über die Vergabe entscheiden zwei Kriterien: Was genau ist geplant und welches Zielland wird anvisiert?  

    Der Gang ins Ausland im Förderrecht

    Der Begriff „Auslandsaktivitäten“ umfasst ein weites Feld. Prinzipiell lassen sich Auslandsaktivitäten in zwei Gruppen unterteilen: Zum einen in die vorbereitenden Maßnahmen (also solche, die im Vorfeld einer Auslandsaktivität anfallen), zum anderen in die eigentlichen Projekte:  

     

    Zu den vorbereitenden Maßnahmen zählen:  

     

    • Beratungsleistungen, wobei es sich um Exportberatung handeln kann oder auch um Beratung hinsichtlich Direktinvestitionen im Ausland.
    • Teilnahme an ausländischen Messen zur Anbahnung neuer Kundenbeziehungen. Gefördert werden Firmengemeinschaftsstände, auf denen sich die Firmen gemeinsame Einrichtungen (Empfangsbereich, Fax etc.) teilen, aber jede Firma eine kleine Sektion erhält.
    • Personalschulungen im Zielland. Dahinter verbirgt sich ein Mix aus Sprachkursen und Firmenbesuchen, die den Zugang zu einer anderen Kultur eröffnen sollen.
    • Anbahnung von internationalen Entwicklungsvorhaben.

     

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