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    05.10.2021 · Fachbeitrag aus CE · Gehalts-Benefits

    Sachbezugsfreigrenze steigt – aber neue Vorschriften ab 2022: Limitierte Karten als Lösung

    Ab kommendem Jahr wird die Sachbezugsfreigrenze von 44 auf 50 Euro pro Monat erhöht. Das hatten Bundesregierung und Bundesrat mit dem Jahressteuergesetz bereits im Dezember 2020 beschlossen. Doch es gelten dann auch verschärfte Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Der Markt beginnt darauf zu reagieren: Eine neue Idee für Arbeitgeber sind begrenzt einsatzfähige Kreditkarten, die den neuen Kriterien entsprechen. > lesen

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