01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Seit dem 1. Januar 2005 gilt ein neuer Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sowie ein neuer Gehaltstarifvertrag. Der neue BRTV wird die Personalsituation in der Apotheke erheblich beeinflussen. Der Apothekenleiter muss die neuen Regelungen einschließlich der Details kennen, um im Personalbereich erfolgreich agieren zu können und unnötige arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Es kann vorausgeschickt werden, dass es sich bei dem neuen BRTV um ein ausgewogenes Regelungswerk handelt, das dem Arbeitgeber neue ...