04.02.2009 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern nicht die Kosten für OTC-Produkte erstatten. Insofern erklärte das Bundessozialgericht (BSG) den Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in letzter Instanz für rechtmäßig.
04.02.2009 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können rückwirkend seit 2008 bis zu einem Betrag von 500 Euro je Arbeitnehmer und Jahr grundsätzlich von der Steuer ...
04.02.2009 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bekanntermaßen die seit Anfang 2007 gekürzte Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar nach dem Urteil hat die Bundesregierung erklärt, dass alle ...
04.02.2009 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Der moderne, innovative Apothekeninhaber ist mehr denn je den immer härteren Anforderungen des heute umkämpften Apotheken-Marktes ausgesetzt. Ob Discountanbieter, Online-Apotheken, Reformhäuser oder Gesetzesänderungen - wie kann sich der etablierte Apotheker diesen Rahmenbedingungen stellen? Diese Frage lässt sich im Prinzip ganz einfach beantworten: Er muss die eigenen Kernkompetenzen und Alleinstellungsmerkmale hervorheben und diese bewerben - zum Beispiel über eine Apotheken-Homepage.
04.02.2009 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Nicht zuletzt durch die Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, verdichten sich die Hinweise, dass die Individualapotheken zumindest mittelfristig keine Kapitalgesellschaften als ...
04.02.2009 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Betankt der Arbeitnehmer den Betriebs-Pkw mit Super bleifrei statt mit Diesel, weil er abgelenkt war, muss er dem Arbeitgeber 60 Prozent des entstandenen Schadens ersetzen.
04.02.2009 · Fachbeitrag ·
Abgeltungsteuer
Mit der Abgeltungsteuer hat sich ab diesem Jahr die Besteuerung von Kapitalanlagen grundlegend geändert. Hier erhalten Sie eine Sonderausgabe mit Gestaltungsmöglichkeiten.