In vielen Heimen haben bisher pharmazeutische Mitarbeiter der heimversorgenden Apotheke die Arzneimittel für die Bewohner des Heimes gestellt. Diese Tätigkeit fand dort in der Regel in einem separaten Raum statt, der nur für die Lagerung der Medikamente und das patientenindividuelle Stellen gedacht war. Was sich daran durch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung geändert hat, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Heimversorgung“ unter www.heimversorger.de .
Die diesjährige Berichtssaison zum Arzneimittel- und Gesundheitsmarkt ist mit dem Barmer GEK Arztreport 2011, dem ABDA-Zahlenbericht sowie dem erst kürzlich vorgestellten Arzneimittelreport der Barmer GEK und dem ...
Stuttgart/Berlin – Die AOK-Gemeinschaft und der Pharmahersteller Betapharm Arzneimittel GmbH werden die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel der Rabattprodukte über vier Wirkstoffe zum ...
Die regelmäßige Blutzuckerkontrolle gehört für jeden Diabetiker zum Alltag. Sie bildet die Basis für die jeweilige Therapie. Nur wenn der Blutzucker richtig eingestellt ist, können Folgeerkrankungen vermieden werden. Doch auch bei langjährigen Diabetikern schleichen sich immer wieder Fehler bei der Handhabung von Messgeräten, Stechhilfen oder Teststreifen ein. Worauf das Pflegepersonal im Heim bei der täglichen Blutzuckermessung aufmerksam machen sollte, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe ...
Apotheken sind verpflichtet, vorrangig solche Arzneimittel abzugeben, über die die Krankenkassen einen Rabattvertrag geschlossen haben. So steht es in § 129 Abs. 1 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V und im ...
Die ausnahmslose Regel, wonach die Rechnungslegung sowie die Weiterleitung der Original-Verordnungsblätter jeweils für einen abgeschlossenen Kalendermonat bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalendermonats der ...
Berlin, 31. Aug. 2012 – Apotheken, die Krankenhäuser mit Arzneimitteln versorgen, müssen sich in räumlicher Nähe zur Klinik befinden. Sowohl die Medikamente als auch die pharmazeutischen Beratungsleistungen müssen im Notfall unverzüglich und bedarfsgerecht für die Patienten des Krankenhauses zur Verfügung stehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gestern in Leipzig bestätigt. Ein Notfalldepot im Krankenhaus wäre demnach nicht ausreichend für alle erdenklichen Situationen. Viele Kliniken, ...