21.02.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenveräußerung
Der Abschluss eines schriftlichen Apothekenkaufvertrags ist die zur Rechtssicherheit notwendige und sinnvolle Dokumentation des Willens der Vertragsparteien. Da der Apothekenkaufvertrag bei dem Antrag auf Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Apothekengesetz (ApoG) vorgelegt werden muss, ist er auch praktisch unumgänglich. AH erläutert die wichtigsten Gesichtspunkte, die in keinem Apothekenkaufvertrag fehlen sollten.
20.02.2018 · Nachricht · Apothekervergütung
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will gegen den Beschluss der Schiedsstelle vom 19.01.2018 zur Preisregelung von parenteralen Zubereitungen (sogenannte Hilfstaxe) vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg klagen ...
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19.02.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung, Teil 1
Die in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) geforderte Verfahrensdokumentation und das ...
16.02.2018 · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 15
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch ...
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15.02.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Das Honorargutachten der Mainzer Agentur 2HM beschäftigt nach wie vor die Gemüter: Welche Auswirkungen auf die eigene Apotheke könnten drohen? AH gibt Ihnen eine Anleitung an die Hand, mit der Sie den eventuellen ...
14.02.2018 · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 14
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind.
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13.02.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr wurde am 01.07.1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung (im Vertragswerk als „Bundeswehr“ bezeichnet), und dem Deutschen Apothekerverband e. V. geschlossen. AH gibt einen Überblick über die Regelungen.