Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler müssen jetzt aber noch vorsichtiger agieren, um keine (straf-)rechtlichen Risiken einzugehen. Zu den besonders zu beachtenden Gestaltungen in diesem Zusammenhang gehört die Empfehlung eines Arztes.
Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler ...
Im Handel erhältliche Formulare eignen sich nur bedingt als Grundlage für ein Apothekenraummietverhältnis, weil sie den apothekenspezifischen Aspekten i. d. R. nicht Rechnung tragen. Besser ist es, selbst einen ...
Ein Jahr nach Einführung des „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (AMVSG) wird deutlich: Der Umsatzanteil der Hochpreis-Arzneimittel wächst weiter rasant. Die Ausgaben für teure Präparate mit einem Apothekenverkaufspreis von mehr als 500 Euro pro Packung sind bei der AOK Baden-Württemberg von 2012 bis 2017 um 66 Prozent gestiegen, die Anzahl der Verordnungen hingegen wuchs lediglich um 21 Prozent. 2017 machten Hochpreis-Medikamente bereits mehr als 40 ...
Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler ...
Eine Apothekenbroschüre oder -homepage wird erst durch Fotos lebendig. Also ist es kein Wunder, dass der Apothekenleiter seine Mitarbeiter dazu bewegen möchte, „Gesicht zu zeigen“. Der wichtigste Grundsatz dabei ...
Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für Teststreifen hinzu, die Preisgruppen heißen nicht mehr A1, A2 und B, sondern werden nun mit 1, 2 sowie 3 betitelt, und die 55-Prozent-Regel wurde in eine 15- und eine 40-Prozent-Regel unterteilt. AH stellt die aktuelle Situation vor.