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  • · Fachbeitrag · Dokumentation, Teil 1

    Dokumentationen in der Apotheke nach der ApBetrO: Rezeptur, Defektur, Apothekenbetrieb

    von Apothekerin Dr. Constanze Schäfer MHA, Düsseldorf

    | In der Apotheke ist eine Vielzahl an Dokumentationen vorgeschrieben, z. B. nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), dem Medizinprodukte-, Gefahrstoff- und dem Betäubungsmittelrecht. AH stellt diese in einer Beitragsserie vor. Dieser Beitrag befasst sich mit den Vorgaben der ApBetrO, angefangen bei der Dokumentation der Prüfung von Ausgangsstoffen und Defekturen über die Herstellung von Rezepturarzneimitteln bis hin zu stichprobenartigen Prüfungen. |

    Grundlegendes zu Rezeptur, Defektur und Apothekenbetrieb

    In allen Apotheken, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Filialapotheke handelt, muss die Möglichkeit bestehen, jederzeit eine Rezeptur herstellen zu können. Eine Grundvoraussetzung für die Herstellung von Rezepturen und Defekturen ist die Einhaltung der in der ApBetrO vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (§ 4a ApBetrO). Im Bereich der Herstellung von Rezepturen und Defekturen sind sowohl Maßnahmen der Flächen- und Geräte- als auch der Hautdesinfektion zu berücksichtigen. Die Erfüllung dieser Maßnahmen muss im Rahmen der Anforderungen durch das Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Apotheke dokumentiert werden.

     

    Neben den für die Rezeptur erwähnten Hygienemaßnahmen fallen im Rahmen des normalen Apothekenbetriebs zahlreiche weitere an (z. B. das Reinigen von Schubladen, Schaufenstern, Tischen und Stühlen, des Handverkaufstischs oder der Computertastaturen). In der Dokumentation müssen der Umfang der Hygienemaßnahme, das Datum und der für die Reinigung Verantwortliche festgelegt sein. Die Durchführung der Hygienemaßnahme wird mit dem Namenskürzel des Verantwortlichen dokumentiert.