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  • 19.04.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Volle Pendlerpauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag

    | Legt ein Arbeitnehmer den Hin- und den Rückweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte nicht am gleichen Tag zurück, kann er nicht die volle Entfernungspauschale beanspruchen. Die Pendler- oder Entfernungspauschale kann bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen jeweils nur zur Hälfte gewährt werden (Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg, Urteil vom 20.6.2012, Az. 7 K 4440/10, Abruf-Nr. 123288 ). |