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  • 09.12.2019 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerrecht

    Kein Umsatzsteuerrückerstattungsanspruch gegen Krankenhausapotheke

    | Eine Krankenhausapotheke war vom Anwendungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ausgenommen, sodass Medikamentenpreise ohne Bindung an gesetzliche Vorgaben mit den Patienten vereinbart werden konnten. Die Patienten hatten die von der Krankenhausapotheke für die Lieferung von Zytostatika verlangten Preise durch ihre Zahlungen akzeptiert. Die Versicherung habe keinen Anspruch auf Erstattung überzahlter Umsatzsteuern aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmer (Landgericht [LG] Flensburg, Urteil vom 04.10.2019, Az. 3 O 167/18). |