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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Medikamentenlieferungen aus Gemeinschaftsgebiet auch in Deutschland umsatzsteuerpflichtig!

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen

    | Medikamentenlieferungen aus den Niederlanden unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Wettbewerb der deutschen Apotheken gestützt ( BFH, Urteil vom 20.5.2015, Az. XI R 2/13, Abruf-Nr. 180564 ). |

    Sachverhalt

    Eine niederländische Kapitalgesellschaft mit entsprechender Apothekenzulassung ist die Klägerin. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin war die in Deutschland ansässige B GmbH. Ab April 2008 verkaufte die niederländische Kapitalgesellschaft in Deutschland an private Kunden Medikamente in Zusammenarbeit mit fünf in Deutschland ansässigen Apotheken. Vor dem Erwerb der Medikamente mussten die Kunden in der jeweiligen deutschen Apotheke einen an die niederländische Apotheke gerichteten Bestellschein ausfüllen. Die Medikamente sollten in der niederländischen Apotheke abgeholt werden. Alternativ wurde direkt der Beauftragung eines Kurierdienstes gegen Entgelt in eine deutsche Apotheke zugestimmt.

     

    Bestellabwicklung

    In der deutschen Apotheke wurden das Rezept und der Bestellschein eingescannt und an die niederländische Apotheke übermittelt. Dem Kunden wurde von der deutschen Apotheke ein Abholschein ausgehändigt. Anschließend bestellte die niederländische Apotheke die Medikamente bei einem deutschen Großhändler, der diese in die Niederlande auslieferte. Einmal täglich holte ein Mitarbeiter der B GmbH die Medikamente in den Niederlanden ab und transportierte sie nach Deutschland. Dort wurden die Medikamente an ein Transportunternehmen übergeben und durch dieses weiterbefördert. In der deutschen Apotheke wurden die Medikamente abgegeben und von den Kunden bezahlt, soweit die entsprechenden Kosten nicht von den deutschen GKVen übernommen wurden. Die deutschen Apotheken überwiesen das Geld inklusive Transportkosten monatlich an die niederländische Apotheke. Diese machte bei den gesetzlich versicherten Kunden die Verkaufspreise für die Medikamente abzüglich der Zuzahlungen der Kunden bei den deutschen GKVen geltend.