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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Apotheken-Pkw ins Privat- oder ins Apothekenvermögen? So können Sie Einfluss nehmen!

    von StB Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind und auch bei der jährlichen Steuererklärung des Apothekers immer wieder interessant. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie rund ums Auto steuerlich wissen sollten und wie Sie Ihre Steuererklärung entsprechend gestalten können. |

    Einkommensteuerliche Auswirkungen des Apotheken-Pkw

    Zum Einstieg benötigen Sie zunächst einen Überblick darüber, wie sich Ihr Fahrzeug einkommensteuerlich auswirken kann. Dies hängt wiederum davon ab, ob Sie ihren Pkw umgangssprachlich gesprochen „in die Apotheke einlegen“ oder „draußen lassen“.

     

    Der Apotheken-Pkw im Betriebsvermögen

    Ein Apotheken-Pkw im steuerlichen Betriebsvermögen wird behandelt wie alles andere Apothekeninventar. Sie kaufen ihn bzw. legen ihn ein und schreiben den Wert dann über mehrere Jahre ab. Alle laufenden Kosten wie Steuern, Versicherung, Treibstoff, Werkstatt etc. sind Ausgaben der Apotheke. Bis hierhin gilt für ein Auto also nichts anderes als z. B. für einen Kommissionierautomaten. Auch dieser wird abgeschrieben und benötigt Energie sowie Wartung - und all das taucht als Ausgaben in Ihrer Buchhaltung auf. Allerdings wird das Auto auch privat genutzt. Deshalb muss ein Teil der Kfz-Kosten aus der Gewinnermittlung der Apotheke wieder gestrichen werden (sogenannter Eigenverbrauch - siehe unten). Schließlich ist für den Apotheken-Pkw noch wichtig, dass ein eventueller Verkaufspreis eine Einnahme der Apotheke darstellt und ggf. ein Verkaufsgewinn versteuert werden muss - wie eben bei anderem Apothekeninventar auch.