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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Profitieren Sie von den Prozessen anderer Steuerzahler: Wichtige Verfahren für Apotheker

    | Sie können Ihre Steuerlast mindern, indem Sie sich gegen ungerechtfertigte Steuerbescheide Ihres Finanzamts wehren. Dabei können Sie von vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten profitieren, die beim Bundesfinanzhof (BFH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder einem obersten Bundesgericht anhängig sind. Eine Entscheidung Ihres Finanzamts ruht, wenn Sie Einspruch einlegen und auf ein entsprechendes Verfahren verweisen. Entscheidet das Gericht im Parallelfall zugunsten des Steuerzahlers, wird auch Ihr Steuerbescheid zu Ihren Gunsten geändert. |

    Digitale Betriebsprüfung: Welche Unterlagen muss der Apotheker vorlegen?

    Die Software „IDEA“ ermöglicht Betriebsprüfern der Apotheke eine Überprüfung der EDV-gesteuerten Buchführung auf Plausibilität. Umstritten ist derzeit, ob Apotheken auch im Rahmen des eingesetzten Warenwirtschaftssystems bestehende Verkaufsdaten mit den einzeln aufgezeichneten Barverkäufen vorlegen müssen. Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Münster ist ein Apotheker nicht zur gesonderten Aufzeichnung des Warenausgangs einschließlich des Warenpreises verpflichtet, weil er seine Waren nicht regelmäßig an andere gewerbliche Unternehmer, sondern an Endverbraucher liefert (FG Münster, Urteil vom 10.10.2013, Az. 2 K 4112/12 E, Revision beim BFH, Az. X R 47/13).

     

    Auch das FG Hessen ist der Auffassung, dass es für den Apotheker keine Verpflichtung gibt, dem Betriebsprüfer Zugriff auf eine Datei mit den einzeln aufgezeichneten Barverkäufen zu gewähren, wenn die baren Tageseinnahmen ordnungsgemäß durch Tagesendsummenbons festgestellt worden sind. (FG Hessen, Urteil vom 24.4.2013, Az. 4 K 422/12,Revision beim BFH, Az. X B 80/13).

     

    Zu einem anderen Ergebnis kommt das FG Sachsen-Anhalt: Die Finanzrichter vertreten die Ansicht, dass die von der Apotheke in einem Warenwirtschaftssystem geführten Verkaufsdaten mit den entsprechenden Einzelangaben zu den aufbewahrungspflichtigen Kassenunterlagen und damit auch zu den dem Datenzugriff in elektronischer Form unterliegenden Unterlagen gehören. Die steuerlich relevanten Unterlagen könnten dem Betriebsprüfer für eine Verprobung mit den Erlösen im Einzelnen dienen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.5.2013, Az. 1 K 396/12, Revision beim BFH, Az. X R 29/13). 

    Berufsständische Versorgungseinrichtungen: Wie werden die Zahlungen versteuert?

    Nach der Reform des Alterseinkünftegesetzes werden die Renten aus berufsständischen Versorgungswerken der Apotheker seit dem 1. Januar 2005 als nachgelagerte Einkünfte mit mehr als 50 Prozent versteuert. Dieser Prozentsatz steigert sich bei einem späteren Beginn der Rente um jährlich ein bzw. zwei Prozent. Bei einem Rentenbeginn in 2014 sind das beispielsweise 68 Prozent. Der BFH hat entschieden, dass eine Kapitalleistung, die neben der Rente gezahlt wird, mit dem gleichen Prozentsatz zu versteuern ist (BFH, Urteil vom 23.10.2013, Az. X R 3/12, Verfassungsbeschwerde, Az. beim BVerfG: 2 BvR 143/14).

     

    Verschiedentlich zahlen berufsständische Versorgungseinrichtungen an Hinterbliebene ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass das Sterbegeld versteuert werden muss. Zu einer anderen Rechtsauffassung kam das FG Baden-Württemberg. Es entschied, dass das von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als Zuschuss gewährte Sterbegeld nicht der Besteuerung nach § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2013, Az. 4 K 1203/11, Revision beim BFH, Az. X R 13/14).

    Höhere Werbungskosten auch bei der Abgeltungsteuer?

    Im Rahmen der Abgeltungsteuer ist der Abzug von Werbungskosten, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten hinausgehen, grundsätzlich ausgeschlossen. Ungeklärt ist bislang, ob höhere Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der tarifliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt. Das FG Baden-Württemberg jedenfalls hat diese Frage bejaht. Bei einem individuellen Steuersatz von über 25 Prozent hat - wie aktuell bekannt wurde - das FG Thüringen (Urteil vom 9.10.2013, Az. 3 K 1035/11) zwar den Werbungskostenabzug abgelehnt. Auch hier steht aber die Entscheidung des BFH (Az. VIII R 18/14) noch aus.(FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2012, Az. 9 K 1637/10, Revision beim BFH, Az. VIII R 13/13).

    Erstattungszinsen steuerpflichtig?

    Mit Urteil vom 12. November 2013 hat der BFH eine Gesetzesänderung bestätigt, nach der Erstattungszinsen des Finanzamts steuerpflichtig sind. Inzwischen wird gegen die gesetzliche Neuregelung eine Verfassungsbeschwerde geführt (BFH, Urteil vom 12.11.2013, Az. VIII R 36/10, Verfassungsbeschwerde, Az. beim BVerfG: 2 BvR 482/14).

    Kann nachträglich ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden?

    Umstritten ist, ob die nachträgliche Inanspruchnahme eines steuermindernden Investitionsabzugsbetrags nach Durchführung einer Betriebsprüfung erlaubt ist, um eine Steuernachzahlung zu vermeiden. Das FG Niedersachsen entschied, dass das grundsätzlich möglich ist, weil Steuerfestsetzungen bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft eines Steuerbescheids geändert werden können. Das Bundesministerium der Finanzen hatte allerdings die Nachholung bei einer Betriebsprüfung ausgeschlossen (FG Niedersachsen,Urteil vom 18.12.2013, Az. 4 K 159/13, Revision beim BFH, Az. IV R 9/14).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 18 | ID 42770697