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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer und Sozialversicherung

    Sachleistungen für Apothekenmitarbeiter: Neues Smartphone? Zahlt der Chef!

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Eine Gehaltserhöhung sorgt zwar meist für mehr Zufriedenheit, ist für den Apotheker aber auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Betrieblich wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter ebenso attraktiv ist die Gestellung von hochwertigen Smartphones ‒ auch zur privaten Nutzung. Neben finanziellen Vorteilen für die Mitarbeiter schafft dies eine gewisse Bindung an die Apotheke. Denn bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss das Smartphone an den Apotheker zurückgegeben werden. AH informiert, wie lukrativ dieser Gehaltsbonus im Vergleich zu normalen Gehaltserhöhungen ist. |

    Gehaltserhöhung ‒ kostet viel, ändert wenig

    Einer unverheirateten, konfessions- und kinderlosen PKA wird ein Bruttogehalt von monatlich 2.400 Euro gezahlt. Im Jahr 2020 erhält sie nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen 1.643 Euro netto. Das ist zu wenig, findet die Mitarbeiterin und fordert eine Gehaltserhöhung. Nach ihren Vorstellungen soll diese 100 Euro betragen, womit sich ihr Nettolohn auf 1.698 Euro erhöhen würde. Mit dem Gehaltsplus von netto 55 Euro im Monat möchte sie einen neuen Vertrag für ein Smartphone abschließen. Dieser kostet monatlich allerdings 69 Euro.

     

    Der Apotheker rechnet nach. Eine Erhöhung von 100 Euro brutto führt für ihn zu zusätzlichen Ausgaben von 120 Euro im Monat. Denn die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen betragen rund 20 Prozent. Könnte er nicht besser den Vertrag für das Smartphone übernehmen? Das wäre für ihn doch um 51 Euro günstiger und seine Mitarbeiterin hätte kein Gehaltsplus von 55, sondern von 69 Euro. Ein tatsächlicher Vorteil für beide Seiten?