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  • 24.09.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Keine Lohnsteuer auf unbefugte Nutzung eines Betriebs-Pkw

    | Nutzt ein Arbeitnehmer unbefugt den Betriebs-Pkw seines Arbeitgebers, ist kein geldwerter Vorteil auf die Privatnutzung zu versteuern. Die unberechtigte Nutzung hat weder Lohn- noch Entgeltcharakter. Deshalb fallen auch keine Sozialabgaben an. Mit dieser Aussage bestätigt das Landesarbeitsgericht Köln in einem Arbeitsgerichtsprozess die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ( Urteil vom 27.4.2015, Az. 5 Sa 1020/14, Abruf-Nr. 177668). |