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  • 23.07.2015 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Steuerliche Behandlung von Negativzinsen und erstatteten Kreditbearbeitungsgebühren

    | Die Finanzverwaltung hat dazu Stellung genommen, wie negative Einlagezinsen und rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren steuerlich zu behandeln sind (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.5.2015, Az. IV C 1 - S 2210/15/10001:002, Abruf-Nr. 144774 ). |