23.07.2015 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Darlehensverlust weiterhin nicht absetzbar
Steuerpflichtige können den Ausfall eines festverzinslichen privaten Darlehens nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2015, Az. 7 K 3661/14 E, Abruf-Nr. 144627 , Az. der Revision beim Bundesfinanzhof [BFH] VIII R 13/15).
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