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  • 23.10.2015 · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte

    Minijobs: Seit September gelten neue Umlagesätze

    | Die Minijob-Zentrale hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1. September 2015 wie folgt erhöht haben: U1 (Krankheit) = 1 Prozent (bisher 0,7 Prozent); U2 (Mutterschaft) = 0,3 Prozent (bisher 0,24 Prozent). |