26.05.2015 · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte
Bei Minijobs keine Pflicht zur Lohnsteuerpauschalierung
Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, ob er eine geringfügige Beschäftigung pauschal oder nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuern will. Er muss den Minijobber nicht auf die Wahl der Regelbesteuerung hinweisen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 13.11.2014, Az. 8 AZR 817/13, Abruf-Nr. 174231 ).
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