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  • 18.12.2015 · Fachbeitrag · Familienförderung

    Kindergeld wird vorerst auch ohne Steuer-Identifikationsnummer weitergezahlt

    | Ab 2016 ist die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Sollten der Familienkasse die Steuer-ID des Kindes sowie des kindergeldbeziehenden Elternteils zum 1. Januar 2016 nicht vorliegen, wird das Kindergeld zunächst weiter gezahlt. |