23.04.2018 · Fachbeitrag · Familienförderung
Kindergeld auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung
Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung zwar unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2018, Az. 2 K 2487/16, Abruf-Nr. 200151 ).
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