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  • 23.04.2018 · Fachbeitrag · Familienförderung

    Kindergeld auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

    Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung zwar unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2018, Az. 2 K 2487/16, Abruf-Nr. 200151 ).