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  • 23.06.2017 · Fachbeitrag · Familienförderung

    Ende des Bezugszeitraums: kein Kindergeld mehr für am Monatsersten geborene Kinder

    | Der Bezugszeitraum beim Kindergeld endet grundsätzlich, wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Am Ende des Bezugszeitraums besteht für ein am Monatsersten geborenes Kind für diesen Monat kein Anspruch mehr auf Kindergeld (Finanzgericht Köln, Urteil vom 21.09.2016, Az. 4 K 392/14, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof Az. V B 147/16, Abruf-Nr. 193131 193131 ). |