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  • · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Die unentgeltliche Übertragung der Apotheke auf die Kinder in der vorweggenommenen Erbfolge

    von Dipl.-Kfm. Martin Wolf, LL.M., Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen/München

    | In der Beratungspraxis lässt sich in den vergangenen Jahren nicht nur ein deutlicher Anstieg der Apothekenverkäufe, sondern auch eine Zunahme der Übertragungen innerhalb der eigenen Familie verzeichnen. Viele Apothekeninhaber sind über die politische Diskussion verunsichert, die Verschonung des Betriebsvermögens für den Fall der lebzeitigen Apothekenübertragung bzw. den Erbfall ganz oder teilweise zurückzunehmen. Deshalb wird vielfach versucht, die Übertragung des Betriebsvermögens noch steuergünstig „in trockene Tücher“ zu bringen.B |

    Status quo der Gesetzgebung

    Für Apotheker, die einen geeigneten Nachfolger in ihrer Familie haben und aktuell über eine Apothekenübertragung nachdenken, sind folgende drei Szenarien für die nahe Zukunft denkbar:

     

    • 1. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält das derzeit gültige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für verfassungskonform. In diesem sehr unwahrscheinlichen Fall würde sich keine Änderung ergeben, sofern nicht der Gesetzgeber selbst eine Novellierung des Gesetzes vornimmt.