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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Solidaritätszuschlag ist zumindest bis 2007 verfassungsgemäß

    | Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer war bis 2007 verfassungsgemäß (Bundesfinanzhof, Urteile vom 21.7.2011, Az: II R 50/09, Abruf-Nr: 112554 ; Az: II R 52/10, Abruf-Nr: 112555 ). |

     

    Auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren dient der Solidaritätszuschlag nach Ansicht der obersten Finanzrichter noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit. Die Urteile enthalten für die Steuerzahler aber einen kleinen Silberstreif am Horizont: Zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung darf der Solidaritätszuschlag laut Bundesfinanzhof nämlich nicht werden.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 2 | ID 28698890