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  • 24.06.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Handwerkerleistungen: Einzug durch Inkassobüros ist begünstigt

    | Der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steht der Einzug von Forderungen der Handwerksbetriebe durch Inkassobüros oder Factoring-Unternehmen nicht entgegen. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen. |