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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Aktivrente: So profitieren Apothekenmitarbeiter

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Der Fachkräftemangel macht auch vor Apotheken keinen Halt. Daher liegt der Gedanke nahe, gute Mitarbeiter auch über das Erreichen des Rentenalters hinaus zu beschäftigen. Und das ist seit dem 01.01.2026 deutlich lukrativer geworden als bisher. Denn mit der neu eingeführten Aktivrente können diese Mitarbeiter unglaubliche 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. AH liefert die Details.

    Darum geht es bei der „Aktivrente“

    Bisher unterlag der Arbeitslohn von Mitarbeitern im Rentenalter, die in Apotheken beschäftigt sind, der Besteuerung. Das machte das Arbeiten im Alter unattraktiv, weshalb der Gesetzgeber nachgebessert hat. So wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2026 über § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG) eine komplett neue Steuerbefreiungsnorm geschaffen. Diese hat das Ziel, durch aktive Tätigkeiten im Rentenalter erzielte Einkünfte, die normalerweise der Besteuerung unterliegen würden, steuerfrei zu stellen. Dieser Steuerbonus ist nicht nur lukrativ, sondern auch umfangreich, denn der Steuerfreibetrag umfasst jährlich 24.000 Euro pro Mitarbeiter.

     

    Beispiel

    Eine PKA hat die Regelaltersgrenze erreicht, arbeitet aber in Teilzeit weiter in der Apotheke. Dort verdient sie pro Monat 1.500 Euro brutto.

     

    Lösung: Bisher unterlagen die 1.500 Euro (= 18.000 Euro pro Jahr) der Besteuerung. Ab diesem Jahr sind die Einnahmen hingegen über die Aktivrente steuerfrei.