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  • 26.03.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Auch BAföG mindert Ausbildungsfreibetrag nicht mehr

    Seit 2012 spielen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder beim Ausbildungsfreibetrag keine Rolle mehr. Er ist immer in voller Höhe zu gewähren. Das gilt auch für Kinder, die BAföG beziehen – selbst wenn das Gesetz eine andere Auslegung erlaubt (Oberfinanzdirektion [OFD] NRW, Kurzinfo Einkommensteuer Nr. 18/2013 vom 18.9.2013, Abruf-Nr. 133184 ).