21.11.2017 · Fachbeitrag · Aufbewahrungspflichten
Achtung bei der verkürzten Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen
Insbesondere zum Jahreswechsel stellt sich die Frage, welche Unterlagen vernichtet werden können. In diesem Zusammenhang ist auf eine Maßnahme durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz hinzuweisen (Bundesgesetzblatt [BGBl] I 2017, 2143).
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