10.01.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die AOK Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Plus haben die Anlagen über die Leistungsbeschreibung und die Preisvereinbarung zu ihrem Hilfsmittelversorgungsvertrag bezüglich der Produktgruppe (PG) 05 „Bandagen“ angepasst. Die neuen Regelungen gelten vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027. Dabei wurden schon jetzt jährliche Preisanpassungen in Höhe von zwei Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 berücksichtigt.
09.01.2024 · Nachricht · E-Rezept aktuell
Die Berufsbezeichnung muss gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMVV (Arzneimittelverschreibungsverordnung) zwingend für eine ordnungsgemäße Verordnung angegeben sein. Eine Heilung ist dabei im Bereich des E-Rezepts nicht ...
> Nachricht lesen
20.12.2023 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abgabe von ...
14.12.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die vorübergehend erhöhte Versorgungspauschale im Bereich der Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ wird von der TK ab dem 01.01.2024 auf die ursprünglich geltenden 15,50 Euro netto monatlich zurückgesetzt.
13.12.2023 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Bei der Techniker Krankenkasse (TK) dürfen auch noch nach dem 31.12.2023 die Nettostückpreise für Artikel aus der Produktgruppe (PG) 29 „Stomaartikel“ mit einem zusätzlichen Aufschlag von maximal 5 Prozent ...
07.12.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Solange die AOK NordWest und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. noch über die vertraglichen Regelungen zur Abgabe der Produktgruppe 05 „Bandagen“ verhandeln, gelten die bisherigen Vereinbarungen trotz ...
06.12.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben die 29. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen („Hilfstaxe“) getroffen. Diese trat am 01.12.2023 in Kraft.