Bisher durften weder öffentliche Apotheken noch Krankenhausapotheken die Corona-Medikamente Lagevrio® und Paxlovid® vorrätig halten. Aufgrund einer Änderung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dürfen öffentliche Apotheken nunmehr seit dem 05.04.2022 maximal zwei und krankenhausversorgende Apotheken bis zu fünf Therapieeinheiten bevorraten. Diese Regelung gilt erst einmal befristet bis ...
Die Übergangsfrist für die Nutzung der Pseudoarztnummer 4444444 plus Fachgruppencode für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gilt jedoch nur noch für Ärzte in ...
Die Apotheken in Deutschland organisieren pro Tag 300.000 Botendienste. In der Hochphase der Pandemie suchten die Boten laut statistischem Jahrbuch 2021 der ABDA sogar über 450.000 Kunden zu Hause oder in ...
Da der Lieferengpass von Tamoxifen weiter besteht und mit Importen allein nicht zufriedenstellend Abhilfe geschaffen werden kann, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin genehmigt, dass Arztmuster nach § 47 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) der Aristo Pharma GmbH zur Versorgung der Versicherten abgegeben werden dürfen.
Seit Beginn der Coronapandemie haben Apotheken mehr Möglichkeiten, auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reagieren. Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln haben ...
Gemäß § 1 Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Flüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Laut Abs. 2 umfasst dieser Anspruch auch die Ausstellung der Impfdokumentation und die Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats i. S. des § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Entsprechende Zertifikate können generell auch nachträglich für zuvor im Heimatland verabreichte Impfungen erstellt und abgerechnet werden.