Frage: „Wir betreuen neben dem Pflegeheim ein Hospiz. Gelten hier die gleichen Regeln/Bedingungen wie in einem Pflegeheim, was die Begehung, bewohnerbezogene Aufbewahrung, etc. angeht? Gibt es irgendwelche Ausnahmen?“
Frage: „In welcher Form muss die Betäubungsmittel-(BtM-)Dokumentation im Pflegeheim geführt werden? In einem BtM-Buch mit laufender Nummerierung oder in BtM-Karteikarten für jeden Bewohner einzeln?“
Frage: Welche Schritte müssen wir als überprüfende Apotheke einleiten, wenn die Betäubungsmittel-(BtM-)Kartei im Heim zum wiederholten Mal nicht stimmen sollte?“
Bis zum 12. Juni 2014 müssen Apotheken ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) verbindlich eingeführt haben. An diesem Tag endet die 24-monatige Übergangsfrist der Apothekenbetriebsordnung 2012. Da oftmals sehr viel ...
Die Zahl der Apotheken in Deutschland sinkt weiterhin. Der Presse kann immer wieder entnommen werden, dass nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land die (dann oftmals sogar letzten) Apotheken schließen und ...
Die Sortimente in den verschiedenen Apotheken sind bis zu 100 Prozent identisch. Unterscheidungen finden sich nur, wenn Apotheken auf Eigenmarken setzen, Hausmarken herstellen oder besondere Produkte anbieten, die es ...
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nur den Kassen, nicht aber auch den Apothekern einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zugestanden, wenn ein Apotheker unter Missachtung des sich aus § 129 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ergebenden Vorrangs rabattbegünstigter Arzneimittel das vertragsärztlich verordnete Arzneimittel nicht durch ein Rabattarzneimittel ersetzt (Urteile vom 2.7.2013, Az. B 1 KR 49/12 R und B 1 KR 5/13, „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013 und „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2014 ).