Eine 21-jährige Kundin löst in der Apotheke ein Kassenrezept über die Wirkstoffkombination Ethinylestradiol 0,03 mg/Chlormadinonacetat 2 mg ein. Verschrieben sind 84 Stück Tabletten. Die betreffende Krankenversicherung unterhält für das Präparat (BELARA® Filmtabletten 4 x 21 Stück) keinen Rabattvertrag. Auf dem Arzneiverordnungsblatt ist keine Diagnose oder ein die Verschreibung des Kontrazeptivums begründender Text aufgebracht. Wird das hormonelle Verhütungsmittel für die Versicherte, die das 20.
In der Sonderausgabe „Nur zufriedene Kunden garantieren den Apothekenerfolg: ein Handlungsleitfaden“ hat AH aus der laufenden Berichterstattung Beiträge mit konkreten Lösungen zu der Frage zusammengefasst, wie Sie ...
Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10.
Frage: „Wir haben den Artikel zu der Verordnung eines Importarzneimittels mit aut-idem-Kreuz mit Interesse gelesen. Wir hatten eine Verschreibung für ein Original-Arzneimittel, wobei dieses durch Angabe der PZN und Setzen eines aut-idem-Kreuzes gekennzeichnet war. Das Rezept wurde von uns korrekt mit dem verordneten Medikament beliefert. Dennoch haben wir für die von uns abgegebenen Rezepte einen Malus für die Importquote erhalten. Wäre hier das Urteil des Sozialgerichts (SG) nicht analog anwendbar? Oder ...
Die Strukturdaten des Arzneiverordnungsreports (AVR) und des Berichts der BARMER GEK als größter Einzelkasse geben einen aktuellen Überblick über die Entwicklung des Apothekenumsatzes: Danach sind 2013 sehr gute ...
Am Ende eines Jahres sollten Sie sich die Zeit nehmen, gemeinsam mit dem Apothekenteam Bilanz zu ziehen: Was haben wir geschafft? Was ist besonders gut gelaufen? Was müsste sich ändern? Eine solche Rückschau bietet ...
In „CT-Retax-Kompass“ Nr. 10/2014 wurde darauf hingewiesen, dass bei Mengenverordnungen immer zu prüfen ist, ob die verordnete Menge größer ist als die der größten zulässigen Packungsgröße. Im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 11/2014 geht es insofern um die Frage, wie eine solche Prüfung unabhängig von der Apothekensoftware erfolgen kann – mit Schaubild.