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  • 30.11.2020 · Fachbeitrag · Rezeptabrechnung

    Pflichtangabe der Dosierung auf dem Rezept durch Abkürzung „Dj“

    | Seit dem 01.11.2020 sind Ärzte dazu verpflichtet, bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln immer eine Dosierung auf dem Rezept anzugeben oder alternativ den Hinweis auf einen dem Patienten vorliegenden Medikationsplan aufzudrucken. Die Ärztesoftware verwendet zum Hinweis auf diesen Medikationsplan einheitlich die Abkürzung „Dj“ (kurz für „Dosierung ja“), die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und somit retaxsicher ist. Die Apotheke darf diese Abkürzung jedoch nicht verwenden. |